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Sicherheits-Tipps für Erzieher/innen, Lehrer, Übungsleiter und andere Aufsichtspersonen

  • Aufsichtspersonen müssen "rettungsfähig" sein (eine rechtliche Mindestvorgabe für dieses Qualifikationsmerkmal definieren z.B. die Erlasse der Kultusministerien der Länder)!
  • Die DLRG und die BAG Kindersicherheit empfehlen allerdings unbedingt für die Rettungsfähigkeit den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber, für weitere zusätzliche Begleitpersonen wäre der Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze die Mindestanforderung
  • Die Rettungsfähigkeit sollte regelmäßig (spätestens alle drei Jahre) wieder praktisch nachgewiesen und die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufgefrischt werden
  • Mit der Schwimmausbildung betraute fachfremde Lehrkräfte müssen über Kenntnisse in der Methodik des Schwimmunterrichts verfügen
  • Die Aufsichtsperson befindet sich in einer Garantenstellung und die daraus resultierende Verantwortung ist nicht delegierbar (auch nicht z.B. auf Schwimmmeister!)
  • Das Schwimmen und Baden von Kindergruppen darf aus Sicherheitsgründen nur an öffentlichen und beaufsichtigten Badestellen erfolgen
  • Schwimmen und Baden an der See ist mit besonderen Gefahren verbunden (Brandung, Wellen)
  • Die Kinder einer badenden Gruppe sollten sich zur leichteren Unterscheidung vom "normalen" Badegast abheben (z.B. durch eine farbige Badekappe)
  • Eine Gruppengröße von maximal 15 Kindern sollte in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten nicht überschritten werden
  • Die Badezeit ist zu begrenzen und individuelle Besonderheiten von Kindern, z.B. schnelles Auskühlen/Frieren, hat konsequent zur Beendigung des Badens zu führen
  • Bei gemischten Gruppen sollten Nichtschwimmer und schwimmfähige Kinder in jedem Fall in entsprechend getrennte Betreuungsgruppen aufgeteilt und jeweils gesondert beaufsichtigt werden
  • Eine Schwimmausbildung ist immer räumlich vom öffentlichen Badebetrieb getrennt durchzuführen

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